ABRECHUNG VON LEISTUNGEN

Die Praxis ist als reine Privat- und Selbst­zahlerpraxis organisiert. Die Rechnungs­stellung erfolgt nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Höhe der Rechnung hängt immer vom Umfang der erbrachten Leistung ab.

Die Behandlungskosten können Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder der Beihilfe abrechnen.

Selbstzahler sind in unserer privatärztlichen Praxis herzlich willkommen. Es gilt jedoch einige Besonderheiten zu beachten:

Als Privatpraxis können wir nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Der Rechnungsbetrag ist von Ihnen zu begleichen, unabhängig davon, ob Sie die Rechnung bei einer Krankenkasse oder einer Zusatz­versicherung geltend machen können. Auch von unserer Praxis in Auftrag gegebene Leistungen, wie die zytologische Untersuchung des Krebsabstriches oder Laborleistungen, müssen von Ihnen privat getragen werden.

Selbstverständlich sind wir immer darauf bedacht, nur die wirklich notwendigen oder die von Ihnen gewünschten Untersuchungen durchzuführen. Dieses werden wir mit Ihnen vorab im Einzelnen besprechen.

Die unge­fähren Kosten liegen je nach Leistungsumfang circa zwischen 60 € und 150 € pro Termin.